Lieferungs- und Verkaufsbedingungen – WPS Systeme e. U.
Im Folgenden wird WPS Systeme e. U. als „WPS“ bezeichnet.
Allgemeine Bedingungen:
- Die WPS bietet ihre Dienstleistungen und Lieferungen laut nachfolgender Vereinbarung an. Falls der Besteller diese Bedingungen verändern möchte, kann er dies schriftlich beantragen. Veränderungen treten erst dann in Kraft, wenn es von WPS schriftlich genehmigt wurde.
- Unsere Angebote sind freibleibend und werden ohne Verbindlichkeit abgegeben. Wir behalten uns das Recht vor, Angebotszeichnungen, Angaben und technische Lösungen zu verändern, sofern es für die produktionstechnischen Ausführung notwendig ist.
- Die Angaben und Ausführungsmöglichkeiten im Preisangebot und auf den Zeichnungen gehören als geistiges Eigentum unserem Unternehmen, sie dürfen einem Dritten ohne unsere Genehmigung nicht übergeben werden. Die Profile sind vom Hersteller Markengeschützt, jegliches Kopieren oder Nachbau zieht strafrechtliche Konsequenzen nach sich.
- Der Besteller bekommt nach erfolgter Bestellung einen vorläufigen und voraussichtlichen Liefertermin – dies gilt allerdings nicht als fixer Liefertermin.
- Der genaue Liefertermin wird mit dem Besteller vereinbart, wenn der Erfüllungsort zur Montage der Abdeckung bereit steht. Der genaue Liefer- und Montagetermin wird von uns schriftlich mitgeteilt, die Produktions- und somit die Lieferzeit beträgt ca. 8 – 10 Wochen.
- Der Besteller ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung zu kontrollieren. Wenn dagegen kein schriftlicher Einwand erfolgt, gilt sie als richtig und akzeptiert.
- Wünsche über Veränderungen versuchen wir zu erfüllen. Die dabei entstehenden Mehrkosten teilen wir dem Besteller mit. Die Veränderung wird erst ausgeführt, wenn die Mehrkosten vom Besteller akzeptiert werden. Veränderungen während der Produktionszeit ziehen eine Verlängerung des Liefertermins nach sich.
Zahlungsbedingungen:
- Es ist eine Anzahlung in Höhe von 30% bzw.. wie im Angebot beschrieben, zu bezahlen.
- Der Restbetrag wird spätestens nach der Montage an Ort und Stelle in bar bezahlt! Die Ware Übernimmt der Besteller oder sein Beauftragter mit schriftlicher Bevollmächtigung.
- Der Besteller ist nicht berechtigt, die Bezahlung des Kaufpreises zu verweigern, wenn er bei der gelieferten Ware einen Mangel entdeckt oder vermutet. Der entdeckte oder vermutete Mangel muss unserem Unternehmen mündlich oder schriftlich gemeldet werden. Tatsächliche Mängel werden laut unseren Lieferbedingungen und unseren Garantiezusagen im Wege der Verbesserung behoben.
- Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum. Bei Zahlungsverzögerung sind wir berechtigt – innerhalb höchstens 6 Arbeitstagen einen Nachholtermin festzulegen - danach wird die Konstruktion ohne weitere Benachrichtigung abgeholt und ein exekutierbares Abholrecht wird vorweg bereits vereinbart. Die Kosten der Abholung und bis dahin anfallenden Aufwände gehen zu Lasten des Bestellers. Wir halten uns weiter das Recht vor, Schadenersatz und Entschädigung für entgangenen Gewinn zu begehren.
- Scheitert eine Abholung oder muss der Kaufpreis oder Teile des Selben gerichtlich eingebracht werden, gilt ein Zinssatz pro Jahr von 8% über einem Zinssatz eines auf ein Jahr gesperrten Sparbuchs unserer Hausbank als vereinbart.
- Insofern die Lieferung in Verantwortung und der Spähre des Käufers scheitert, werden wir Lager- und zusätzliche Transportkosten verrechnen.
Lieferung, Montage, technische Übernahme:
- Insofern die Lieferung mit dem LKW der Produktionsfirma erfolgt, belastet das Risiko der Lieferung die Produktionsfirma. Die qualitative und quantitative Übergabe erfolgt in diesem Fall auf der angegebenen Adresse.
- Die Übernahme darf wegen vermuteter oder tatsächlicher Mängel nicht verweigert werden. Die Übernahme bedeutet die Erfüllung des Vertrages und bringt WPS in die Pflicht der Gewährleistung und unsere Garantiezusagen.
- Zur Zusammenstellung/Montage der Konstruktion brauchen wir einen waagrechten und ebenen Bodenaufbau oder eine geglättete Betonfläche, die die erforderliche Stabilität zum Tragen der Konstruktion aufweist.
- Für den Fall, dass bauliche Maßnahmen zur Errichtung unserer Systeme erforderlich sein sollten, werden diese Arbeiten vom Auftraggeber, auf seine Kosten errichtet.
- Für Schäden und Mängel, die aus einem mangelhaften Untergrund resultieren, geben wir weder Garantie noch Gewährleistung.
Garantie und Gewährleistung:
- 1 Jahr Vollgarantie.
- 2 Jahre Gewährleistung für Materialien und Herstellungsarbeiten.
- Die Garantie und Gewährleistung beginnt mit dem Tag der kompletten Bezahlung!
- Die Garantie ist nur bei vorschriftsmäßigem Gebrauch und Umgang gültig. Es gibt keine Garantie, wenn der Benutzer die Überdachung bzw. die Wintergartenkonstruktion nicht ordnungsgemäß schützt. Fehler, die aufgrund von nicht fachgemäßer oder vernachlässigter Behandlung entstehen, gehören nicht in den Kreis der Garantiezusage oder Gewährleistung.
- Mängelbehebungen dürfen nur vom Fachpersonal der Herstellfirma durchgeführt werden. Falls tatsächliche oder vermutete Mängel durch eine Fremdfirma behoben werden, erlischt unsere Garantie und Gewährleistung sowie die Garantie und Gewährleistung der Herstellfirma mit sofortiger Wirkung!
- Entstandene Mängel oder Schäden an der Poolüberdachung, dem Schwimmbecken, welche durch Fremdfirmen verursacht wurden, werden weder von uns noch von der Herstellfirma behoben. Es werden auch keinerlei Kosten, welche durch eine Fremdfirma entstanden sind, von uns bzw. von der Herstellfirma übernommen.
- Wir empfehlen eine Versicherung gegen Naturgewalten!
Vertragsstrafe:
Die Vereinbarung von Vertragsstrafe kann nur individualvertraglich erfolgen und bedarf der Schriftform und wird dann wie folgt vereinbart :
- Bei verspäteter Lieferung ist der Käufer berechtigt, eine Vertragsstrafe in der Höhe von 0,05% des Gesamtbetrags pro Tag zu verrechnen.
- Bei verspäteter Zahlung ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 0,05% des Gesamtbetrags pro Tag sowie Mahnspesen zu verrechnen.